Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemein
1.1 Die folgenden AGB der Firma MeGar Garten-Landschaftsbau, Hans-Böckler-Str. 3, 48282 Emsdetten, gelten für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und MeGar. Dies gilt auch, wenn nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde.
1.2 Sofern nicht mit dem Kunden abgesprochen, werden Änderungen, zusätzliche Neuerungen oder sonstige Vereinbarungen nicht anerkannt (dies muss in schriftlicher Form festgehalten werden).
1.3 Nach einem abgeschlossenen Vertrag gelten genauso die AGB.
§2 Vergütung und Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich, solange keine Auftragsbestätigung vorliegt. Mögliche Änderungen müssen schriftlich angepasst werden. Die Vergütung wird nach den ausgeführten Leistungen/Tätigkeiten, dem Material und den vorher festgelegten Einheitspreisen berechnet. Mehraufwand/mehr Material wird zusätzlich berechnet. Wegen der Aktuellen Lage können die Preise im einzelnen variieren. Bei steigenden Preisen muss der Kunde sofort informiert werden, um ggf. Alternativen zu finden.
3§ Leistungen
Es werden nur die Tätigkeiten erbracht, die im Vorfeld Vertraglich (Auftragsbestätigung) festgelegt wurden. Mehrarbeit/ zusätzliche Leistungen werden separat in schriftlicher Form festgehalten. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
4§ Eigentumsvorbehalt
Solange die vollständige Rechnung nicht beglichen ist, sind sämtliche Materialien auf der Baustelle Eigentum der Firma MeGar.
5§ Verschwiegenheitsklausel
Sowohl der Kunde, als auch die Firma MeGar stehen in der Schweigepflicht über getroffene Vereinbarungen und sind nicht an Dritte weiter zu geben.
6§ Datenschutz vom am Arbeitsplatz gemachten Fotos
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Fotos der Arbeit gemacht werden, um diese zur Dokumentation der Herangehensweise und für Marketingzwecke genutzt werden dürfen. Es wird darauf geachtet, das weder Kunden oder sonstige Personen, keine Ortsinformationen auf den Bildern sind.
7§ Fertigstellung der Baustelle/des Projekts
Nach Fertigstellung des Projekts/ der Baustelle erfolgt eine Abnahme. Diese wird mit dem Kunden durchgeführt, um ggf. Mängel direkt zu erkennen und auszubessern. Sollte der Kunde auf die Abnahme verzichten, verliert er jegliches Recht auf Nachbesserung. Ausnahmen sind grobe Mängel, die auf die Firma MeGar zurückzuführen sind. Mängel können bis zu 10 Werktagen angegeben werden(jene, die bei der Abnahme nicht sichtbar waren), ausgenommen bei gröberen Mängel. Bei aufgetretenen Mängel darf der Kunde nicht eigenständig den zu zahlenden Endbetrag kürzen. Nur nach Rücksprache darf der Kunde den Rechnungsbetrag kürzen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel nicht behebt. Mängel sind in einem Zeitraum von 1 Monat durch die Firma MeGar zu beheben.
8§ Bestimmungen
Der Kunde verpflichtet sich, über bestimmte Informationen vor Arbeitsbeginn bescheid zu geben. Dies sind zbs. Kabel oder Rohre bei Erdarbeiten. Zusätzlich dürfen weder geltendes Recht, noch örtliche Bestimmungen verletzt werden. Genaue Details werden vor Arbeitsbeginn zusammen mit dem Kunden besprochen und schriftlich erfasst. Jegliche Art von Verzögerung, die vom Kunden ausgeht ist Mehrarbeit und wird zusätzlich berechnet.
9§ Zusammenstellung der Zahlungsbedingungen
Falls nicht schriftlich vereinbart, ist eine Teilabschlagsrechnung in Höhe von 50% des Angebotspreises zu zahlen. Diese gilt ab einem Angebotspreis ab >= 4000,00€ und ist vor Arbeitsbeginn an die Firma MeGar zu zahlen. Da wir als erstes in Eigenleistung gehen, müssen die Materialkosten, als auch Lohn- und Energiekosten abgesichert sein. Dadurch haben wir diese Teilabschlagsrechnung. Die restlichen 50% des Angebotspreises sind nach Fertigstellung der Arbeit fällig.